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Anti-Doping-Newsletter vom (10.03.2025)

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Anti-Doping-Newsletter 3/25

 

 

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • WHEREABOUTS II. Quartal 2025 für alle Athlet:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • AIU/World Athletics veröffentlicht "List of International Competitions 2025"
  • Kinderwunschbehandlung und die WADA-Verbotsliste – Was Sportlerinnen und Sportler wissen müssen
  • „So gefährlich sind Nahrungsergänzungsmittel“
  • DLV-Doping-Prävention – Erlebnisreicher Jugend-Stand bei der Jugend-Hallen-DM in Dortmund
  • NADA-Webseminar „Anti-Doping-Schulung für Ärztinnen und Ärzte“ am 26.03.25
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit,
Ihr
DLV-Team Anti-Doping

 

   

 

Mit Ablauf des ersten Quartals 2025 im März steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o. g. Testpoolathlet:innen bevor. Zur Abgabe der Whereabout-Informationen für das II. Quartal 2025 ist aufgrund der abweichenden Abgabefrist der World Athletics/AIU folgendes dringend zu beachten:

World Athletics International-Registered Testing Pool (WA-IRTP)

Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das II. Quartal 2025 müssen bis spätestens Samstag, 15. März 2025 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)

Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das II. Quartal 2025 müssen bis spätestens Dienstag, 25. März 2025 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier.

Für Athlet:innen des WA-IRTP finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU.

Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.

 

   

 

Ende Januar hat die Athletics Integrity Unit (AIU) die für das Jahr 2025 gültige Liste der Internationalen Wettkämpfe veröffentlicht. Als Leichtathlet:in stellen Sie sich möglicherweise die Frage „Warum sollte ich diese Liste beachten? Ich möchte doch nur mit Freunden beim Mustermann-Marathon in Musterhausen starten!“ Wir klären Sie gerne auf und bitten alle aktiven Leichtathletinnen und Leichtathleten um dringende Beachtung dieser List of International Competitions 2025.

Internationale Athleten sind nach Definition der World Athletics, Anti-Doping Rules, Regel 1.4.4 (b) World Athletics Anti-Doping Rules

a) Mitglieder des World Athletics-Registered Testing Pools (World Athletics-RTP), wie von der AIU auf deren Webseite veröffentlicht;b) ein Athlet, der für einen der folgenden Wettkämpfe gemeldet ist oder an einem dieser internationalen Veranstaltungen teilnimmt:

  • (i) World Athletics Series Veranstaltungen;     
  • (ii) Leichtathletik im Rahmen der Olympischen Spiele;
    [WA-Kommentar zu Regel 1.4.4(b)(ii): Athleten sind nur dann Internationale Athleten im Sinne dieser Anti-Doping-Rules, wenn sie Bestandteil der endgültigen Meldeliste für die maßgeblichen Olympischen Spiele sind].   
  • (iii) andere internationale Veranstaltungen, die von der AIU gemäß der List of International Competitions festgelegt und auf ihrer Website veröffentlicht werden;

c)    ein Athlet, der den Platin- oder Goldstatus gemäß dem World Athletics Label Road Races Programm, wie von der Integrity Unit auf ihrer Website veröffentlicht, besitzt.

 

   

 

Da das Thema Kinderwunschbehandlung mit vielen Entscheidungen und oft auch mit medizinischen Eingriffen verbunden ist, hat die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) das Thema für Athletinnen und Athleten aufgenommen. Im Fokus steht hierbei die Vereinbarkeit mit den zu beachtenden Anti-Doping-Bestimmungen. Lesen Sie bei Interesse gerne hier den NADA-Beitrag der NADA.

 

   

 

Auch für den heutigen Anti-Doping-Newsletter haben wir einen informativen Bericht zum Thema „Nahrungsergänzungsmittel (NEM)“ für Sie! Anhand eines aktuellen möglichen Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen veröffentlichte Sächsische.de und RedaktionsNetzwerk Deutschland ein Interview bzw. den Podcast „Dreierbob“. Inhaltlich informiert die Dopingforscherin Prof. Dr. Maria Kristina Parr über das riskante Spiel mit NEM und die Frage, warum NEM im Leistungssport so problematisch sind. Ausschlaggebend war ein aktueller Dopingbefund auf Methylhexanamin, einer Substanz, die gemäß der Verbotsliste der Welt Anti Doping Agentur (WADA) verboten ist und Athletinnen und Athleten immer wieder zum Verhängnis wird. Lesen Sie hier den Bericht oder hören Sie sich den Podcast an.

 

   

 

Während der Jugend-Hallen-DM vom 14. bis 16. Februar waren auch die Jugendbotschafter:innen Doping-Prävention im Einsatz. Durch interaktive Angebote wurden interessierte Besucher:innen und Athlet:innen nicht nur unterhalten, sondern erhielten auch wertvolle Einblicke in diesen wichtigen Themenbereiche. Lesen Sie hier die Einzelheiten.

 

   

 

Noch einmal möchten wir auf das o. g. NADA-Webseminar am 26. März 2025 hinweisen. Mit dieser Schulung für Ärztinnen und Ärzte startet das NADA-Ressort Medizin die Webseminar-Serie 2025 am 26. März, 17:00 Uhr. Inhalte der Schulung werden unter anderem die aktuelle WADA-Verbotsliste mit den Änderungen 2025 und Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE) sein. Melden Sie sich hier bis zum 19. März 2025 an. Ein wichtiger Hinweis für Verbandsärztinnen und Verbandsärzte: Die Teilnahme an der Schulung wird als Nachweis zur Fortbildung im Anti-Doping-Bericht der nationalen Sportfachverbände anerkannt.

 

   

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen, und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen von World Athletics größtenteils angeglichen sind.


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