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Anti-Doping-Newsletter vom (05.02.2025)

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Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  1. NADA-Beispielliste zulässiger Medikamente 2025
  2. NADA-Webseminar „Anti-Doping-Schulung für Ärztinnen und Ärzte“ am 26.03.25
  3. E-Learning Kurs für Athletinnen und Athleten des EYOF 2025
  4. ARD-Recherche aus 2018 führt zu Rekordstrafe eines Schweizer Doping-Arztes
  5. Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit,
Ihr
DLV-Team Anti-Doping

 

   

 

Auch in diesem Jahr hat die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) die Beispielliste zulässiger Medikamente 2025 als wichtiges Informationstool zur oft gestellten Frage „Darf ich mein Medikament verwenden oder ist es dopingrelevant?“ veröffentlicht. Sie bietet Athletinnen und Athleten, Eltern, Trainer:innen und Betreuer:innen eine große Auswahl erlaubter Medikamente, mit denen eine dopingfreie Behandlung gängiger Beschwerden und Krankheitsbilder möglich und deren Gebrauch mit den Anti-Doping-Bestimmungen der Welt Anti Doping Agentur (WADA) vereinbar ist.

Die digitale Beispielliste zulässiger Medikamente 2025 finden Sie auf der NADA-Webseite, in der App NADA2go sowie als PDF-Dokument im Downloadbereich. Printexemplare der Beispielliste 2025 können Sie kostenfrei über das Formular auf der NADA-Website bestellen.

 

   

 

Mit dieser Schulung für Ärztinnen und Ärzte startet das NADA-Ressort Medizin die Webseminar-Serie 2025 am 26. März, 17:00 Uhr. Inhalte der Schulung werden unter anderem die aktuelle WADA-Verbotsliste mit den Änderungen 2025 und Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE) sein. Melden Sie sich hier bis zum 19. März 2025 an. Ein wichtiger Hinweis für Verbandsärztinnen und Verbandsärzte: Die Teilnahme an der Schulung wird als Nachweis zur Fortbildung im Anti-Doping-Bericht der nationalen Sportfachverbände anerkannt.

 

 

E-Learning Kurs für Athletinnen und Athleten des EYOF 2025

 

 

Für alle, die sich jetzt fragen „Was ist das EYOF?“: Das European Youth Olympic Festival (EYOF) ist eine bedeutende Wettkampfveranstaltung für Nachwuchsathletinnen und -athleten zwischen 14 und 18 Jahren auf ihrem Weg in den Spitzensport.

Wie die NADA informierte, haben NADA und Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) einen E-Learning-Kurs für alle deutschen Athletinnen und Athleten des EYOF erstellt. Angeboten wird das E-Learning sowohl für die Teilnehmenden des diesjährigen Winter-EYOF als auch für teilnehmende Athlet:innen am Sommer-EYOF, das vom 20. bis 26. Juli 2025 in Skopje (Nordmazedonien) stattfinden wird. Lesen Sie gerne in der NADA-Mitteilung weitere Einzelheiten über das EYOF-E-Learning und Interessantes über das EYOF auf der Webseite des DOSB.

 

   

 

Sieben Jahre nach der Ausstrahlung des ARD-Films „Geheimsache Doping: Olympia-Komplott II“ sperrte das Schweizer Sportgericht Swiss Sports Tribunal einen Berner Arzt wegen Dopings für 14 Jahre für alle Tätigkeiten im organisierten Sport. Schuldig gesprochen wurde der Arzt – selbst aktiver Triathlet – u. a. wegen "wiederholter Abgabe, der versuchten Verabreichung sowie Besitzes und der Anwendung von verbotenen Substanzen". Dies berichtete www.sportschau.de am 16.01.25. Lesen Sie hier bei Interesse die Einzelheiten.

 

   

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen, und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen von World Athletics größtenteils angeglichen sind.


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