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Anti-Doping-Newsletter vom (28.03.2024)

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ANTI-DOPING-NEWSLETTER 05/23

 

 

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen: 

  • Zum Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln
  • NADA-Webseminar „Workshop für Eltern“ am 09.05.2023
  • NADA-Webseminar „Biologischer Athletenpass“
  • European Athletics - Abschlusskonferenz zum EA-Projekt I RUN CLEAN
  • ARD Dokumentation Geheimsache Doping - DEALER
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine gute Zeit wünscht Ihnen
Ihr
DLV-Team Anti-Doping

 

 

Zum Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln

 

 

Aus dem Alltag sind sie heute nicht mehr wegzudenken: Nahrungsergänzungsmittel, kurz NEM. Sorgsam sollten Athlet:innen im Gebrauch von NEM sein, um sich nicht ungewollt wegen des Vorwurfs eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen verantworten zu müssen. Bitte hinterfragen Sie die Notwendigkeit der Einnahme von NEM kritisch, denn grundsätzlich sollten NEM der Ergänzung der normalen Ernährung bei akuten Mangelzuständen dienen. Sollte eine Ärztin bzw. ein Arzt einen Mangel bei Ihnen feststellen, ist es empfehlenswert, ein ärztlich verordnetes Arzneimittel gegen diesen Mangel einzunehmen.

Arzneimittel unterliegen, im Gegensatz zu NEM, strengen gesetzlichen Kontrollen und Auflagen und werden Qualitäts- und Reinheitsprüfungen unterzogen. NEM hingegen gehören in Deutschland zu den Lebensmitteln. Deshalb brauchen NEM keine behördliche Prüfung und Zulassung wie Arzneimittel und unterliegen demnach auch nicht den strengen Kriterien einer Arzneimittelzulassung. Ein großes Risiko bei der unreflektierten Einnahme von NEM besteht durch eine im Herstellungsprozess gewollte oder ungewollte Beimengung oder Verunreinigung mit für Athlet:innen verbotenen Substanzen. Bitte nutzen Sie mit Hilfe der Kölner Liste® als unabhängige Institution die Möglichkeit der Prüfung, ob Ihr gewünschtes Produkt auf das Vorhandensein von verbotenen Substanzen getestet wurde. Die Kölner Liste® wird als europäische Lösung aktuell auf Deutsch, Englisch und Spanisch veröffentlicht und ist auch als kostenfreie App nutzbar. So können Sie das Risiko einer Dopingfalle reduzieren. Dennoch: Vorsicht – eine 100%ige Sicherheit gibt es nicht!

 

 

NADA-Webseminar „Workshop für Eltern“ am 09.05.2023

 

 

Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) führt am 9. Mai 2023 einen digitalen Workshop für Eltern durch. Besprochen werden Anti-Doping-Themen und die Rolle der Eltern im Kontext der Dopingprävention. Die Veranstaltung richtet sich sportartenübergreifend an alle interessierten Eltern, deren minderjährige Kinder aktiv und begeistert Sport treiben. Unter Leitung der Ernährungswissenschaftlerin Dr. Lara Belke, bei der NADA als Referentin Doping-Prävention tätig, beginnt der Workshop um 20 Uhr. Melden Sie sich gerne unter diesem Link an.

 

   

 

Gerne weisen wir auf ein bereits stattgefundenes NADA-Webseminar, das im April kostenfrei angeboten wurde, hin. Interessiert Sie die Frage „Doping kann nur direkt durch verbotene Substanzen im Urin oder Blut nachgewiesen werden?“ Antworten finden Sie in diesem NADA-Webseminar „Biologischer Athletenpass”, denn laut NADA ist „ … diese Annahme seit der Einführung des Biologischen Athletenpasses (ABP) nicht mehr ganz richtig. Der ABP lässt sich als Langzeitprofil für Athlet:innen beschreiben und enthält Biomarker aus den Dopingkontrollen.“

Sollten Sie also Interesse haben, können Sie sich die Aufzeichnung „Biologischer Athletenpass“ hier ansehen.

 

   

 

Nach drei Jahren Laufzeit des Erasmus+-Projekts fand Ende Februar 2023 die Abschlusskonferenz des I RUN CLEAN-Projekts des Europäischen Leichtathletik-Verbandes (EA) in Lausanne statt. Mit Hilfe von Fördergeldern der Europäischen Union wurden im Rahmen dieses Projekts Jugendbotschafter:innen aus sechs europäischen Ländern ausgebildet, die im Anschluss in Schulen und Vereinen wertebasierende Workshops halten und ihr Wissen weitergeben sollen. Neben dem Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV), der dank der Kooperation der Referate Jugend und Anti-Doping mit den Jugendbotschafter:innen Doping-Prävention seit mittlerweile mehr als zehn Jahren über Erfahrungen verfügt, nahmen die nationalen Verbände aus Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien und Spanien teil. Zudem waren auch zwei italienische Universitäten (Sapienza Universität Rom und Universität Mailand) sowie die französische Universität La Sorbonne Nouvelle beteiligt, um das Projekt wissenschaftlich zu begleiten.

Bitte lesen Sie hier weiter.

 

 

ARD-Dokumentation Geheimsache Doping – DEALER

 

 

Unter diesem Titel veröffentlichte die ARD im April 2023 eine weitere Dokumentation zum Thema „Internationaler Dopingmittelhandel“. Aufdecken konnte das Team der ARD-Dopingredaktion nach dreijähriger Recherche Schlüsselfiguren und vieles mehr. Lesen Sie hier die Einzelheiten oder nutzen Sie die Gelegenheit, sich die Dokumentation in der ARD-Mediathek anzuschauen.

 

   

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden.Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.


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