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Anti-Doping-Newsletter 1/24
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Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen: - Information an DLV-Kaderathlet:innen zur Testpoolzugehörigkeit – Erläuterungen für das Jahr 2024
- NADA veröffentlicht die deutsche Übersetzung der WADA-Verbotsliste 2024
- Infusionen im Spitzensport
- WADA startet neue Social-Media-Kampagne „Natural is Enough“
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine gute Zeit wünscht Ihnen Ihr DLV-Team Anti-Doping
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Information an DLV-Kaderathlet:innen zur Testpoolzugehörigkeit – Erläuterungen für das Jahr 2024
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Die aktuell in den DLV-Bundeskader berufenen Athletinnen und Athleten wurden Anfang Dezember durch den DLV, die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) und die Athletics Integrity Unit (AIU) über ihre Aufnahme und ihre Aufgaben als Testpoolathletin bzw. -athlet per E-Mail informiert.
Bereits im Anti-Doping-Newsletter 10/23 hatten wir die Themen DLV-Kaderbildung 2023/2024 und Kaderstatus in Verbindung mit der Testpoolzugehörigkeit für das Jahr 2024 angesprochen. All diese Informationen sind für Athletinnen und Athleten der DLV-Bundeskader und der damit zusammenhängenden Testpools äußerst wichtig. Da die Testpoolzugehörigkeit 2024 am 1. Januar 2024 beginnt, fassen wir hier gerne noch einmal die Einzelheiten zusammen, die Sie auch jederzeit auf der DLV-Webseite im Bereich Testpools & Meldepflichten nachlesen können:
World Athletics International Registered Testing Pool (WA-RTP)
Über die Aufnahme von Athletinnen und Athleten in den International Registered Testing Pool der World Athletics (WA-RTP) entscheidet ausschließlich der Welt Leichtathletik-Verband World Athletics (WA). Ansprechpartner für alles Weitere ist die Athletics Integrity Unit (AIU). Alle Athlet:innen, die in den WA-RTP aufgenommen wurden, werden im Anschluss von der AIU über die Aufnahme informiert. So informiert auch im Falle einer Aufhebung der WA-RTP-Mitgliedschaft ausschließlich die AIU. Die AIU veröffentlicht den aktuellen WA-RTP auf ihrer Webseite und unterstützt die internationalen Athlet:innen mit hilfreichen Informationen und Webseminaren zum Umgang ihrer Rechte und Pflichten als WA-RTP-Athlet:in auf ihrer Webseite.
Sollte die aktive Laufbahn im Bundeskader eines/einer WA-RTP-Athlet:in beenden werden, muss sie/er dies gegenüber der AIU, der NADA und dem DLV mit dem AIU-Formular „Notice of Removal from International Registered Testing Pool“ schriftlich erklären.
NADA-Testpools
Auf nationaler Ebene gibt es drei NADA-Testpools, - den Registered Testing Pool (NADA-RTP),
- den Nationalen Testpool (NADA-NTP) und
- den Allgemeinen Testpool (NADA-ATP).
Über die Aufnahme in die oben genannten NADA-Testpools entscheidet die NADA einmal jährlich nach der Berufung in den DLV-Bundeskader in Verbindung mit den Testpoolkriterien gemäß dem NADA-Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen und weiteren Einstufungskriterien der NADA. Die Pflichten der Testpool-Athlet:innen richten sich ausschließlich nach der Testpoolzugehörigkeit, nicht nach der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Landes- oder Bundeskader.
Wurde eine Athletin/ein Athlet in einen Testpool berufen, gehört sie/er diesem Testpool jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres an, sofern sie/er nicht von der NADA oder dem DLV etwas Gegenteiliges hört. Sollte die Athletin/der Athlet ihre/seine aktive Laufbahn beenden, muss sie/er dies gegenüber dem DLV mit der „NADA-Rücktrittserklärung“ schriftlich erklären, der dann dafür sorgt, dass die Athletin bzw. der Athlet bei der NADA aus dem Testpool entlassen wird.
Athletinnen und Athleten im NADA-RTP unterliegen den strengsten Meldepflichten. Sie müssen über ADAMS, dem Onlinesystem der WADA, ihre Aufenthaltsdaten vierteljährlich im Voraus abgeben und zusätzlich täglich ein 60-minütiges Zeitfenster angeben, in dem sie für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen.
Für Mitglieder des NADA-NTP entfällt die Angabe des 60minütigen Zeitfensters, die vierteljährlichen Angaben in ADAMS sind jedoch auch für sie Pflicht.
Athletinnen/Athleten des NADA-ATP unterliegen zwar keiner direkten Abmeldepflicht, sie sind allerdings verpflichtet, die NADA stets über ihre aktuellen Adressdaten inkl. Telefonnummer sowie mit einem aktuellen Wochenplan ihrer Trainingszeiten zu informieren. Ein Zugang zu ADAMS ist hierfür jedoch nicht erforderlich. Die Abgabe der Informationen geschieht mit dem Formular „Athleten-Meldeformular für den ATP“, das Mitglieder des ATP auf der NADA-Webseite als Download finden.
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NADA veröffentlicht die deutsche Übersetzung der Verbotsliste 2024
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Mit Ablauf des Jahres 2023 hat die NADA im Dezember die WADA-Verbotsliste 2024 ins Deutsche übersetzt und auf ihrer Webseite veröffentlicht. Die Verbotsliste tritt am 1. Januar 2024 in Kraft, bitte beachten Sie, dass die bisherige Verbotsliste bis zum 31.12.23 gültig ist. Bitte lesen Sie hier die Informatorische Übersetzung WADA-Verbotsliste 2024 sowie eine Zusammenfassung der Änderungen zum 01.01.2024 und machen Sie sich bei Erfordernis einen Download dieser Dokumente, um im Bedarfsfall schnell handeln zu können.
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Infusionen im Spitzensport
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Auch aufgrund der aktuellen Reportage „Infusionen im Profisport“, die die Sportschau am 17.12.23 ausstrahlte, möchten wir alle Athlet:innen, Ärztinnen und Ärzte sowie Heilpraktiker:innen auf die Gegebenheiten der Verabreichung von Infusionen im Sport hinweisen. Laut WADA-Verbotsliste sind intravenöse Infusionen und/oder Injektionen von insgesamt mehr als 100 ml innerhalb eines Zeitraums von 12 Stunden, es sei denn, sie werden rechtmäßig im Zuge von Krankenhausbehandlungen, chirurgischen Eingriffen oder klinischen diagnostischen Untersuchungen verabreicht, verboten. Die NADA hat hierzu den Infoflyer Infusionen im Sport veröffentlicht, dem Sie alle wichtigen Informationen entnehmen können. Bitte informieren Sie sich, um ein Verfahren wegen des möglichen Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen zu vermeiden.
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WADA startet neue Social-Media-Kampagne "Enough ist enough"
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Über die neue Social-Media-Kampagne „Natural is Enough“ informierte die Welt Anti-Doping-Agentur (WADA). Die durch die EU-gestützte Präventionsmaßnahme ruft die WADA junge Menschen in Europa dazu auf, sich der Bewegung für ein natürliches Training anzuschließen und auf Anabolika zu verzichten. Lesen Sie hier die Einzelheiten.
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Antrag auf medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
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Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.
Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions 2023 der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen von World Athletics größtenteils angeglichen sind.
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